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  • Gerichtsentscheidung

    VG Würzburg: Coronavirus, SARS-CoV-2, Teilablehnung einer Corona-Überbrückungshilfe, Überbrückungshilfe III, Ersetzung des Bewilligungsbescheids durch vorbehaltenen Schlussbescheid, maßgebliche Verwaltungspraxis plausibilisiert, Interpretationshoheit des Zuwendungsgebers, europarechtliche Vorgaben, europarechtlich befristeter Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des Ausbruchs von COVID-19, erforderliche Beihilfekonformität der Überbrückungshilfe, erforderliche Einhaltung des Beihilferahmens der Bundesregelung, Kleinbeihilfen 2020, Auslaufen des Temporary, Framework am 30. Juni 2022, Gewährung von Kleinbeihilfen nur bis zum Außerkrafttreten am 30. Juni 2022 möglich, unzulässige Erweiterung des Antrags um Fixkosten in Schlussabrechnung, erstmalige Geltendmachung handelsrechtliche Abschreibungen in Schlussabrechnung, kein Ausnahmefall, Bezugnahme auf Bescheid und auf Erwiderung der Beklagten, Corona-Wirtschaftshilfen, Verwaltungspraxis, Fixkostenförderung, Schlussabrechnung, Gleichbehandlungsgrundsatz, Vertrauensschutz, Ausnahmefall

    Urteil vom 13.04.2026 – W 8 K 24.2082

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Schlagworte Schlagworte
  • Auslaufen des Temporary
  • Ausnahmefall
  • Bezugnahme auf Bescheid und auf Erwiderung der Beklagten
  • Corona-Wirtschaftshilfen
  • Coronavirus
  • erforderliche Beihilfekonformität der Überbrückungshilfe
  • erforderliche Einhaltung des Beihilferahmens der Bundesregelung
  • Ersetzung des Bewilligungsbescheids durch vorbehaltenen Schlussbescheid
  • erstmalige Geltendmachung handelsrechtliche Abschreibungen in Schlussabrechnung
  • europarechtlich befristeter Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des Ausbruchs von COVID-19
  • Fixkostenförderung
  • Framework am 30. Juni 2022
  • Gewährung von Kleinbeihilfen nur bis zum Außerkrafttreten am 30. Juni 2022 möglich
  • Gleichbehandlungsgrundsatz
  • Interpretationshoheit des Zuwendungsgebers
  • kein Ausnahmefall
  • Kleinbeihilfen 2020
  • maßgebliche Verwaltungspraxis plausibilisiert
  • SARS-CoV-2
  • Schlussabrechnung
  • Teilablehnung einer Corona-Überbrückungshilfe
  • Überbrückungshilfe III
  • unzulässige Erweiterung des Antrags um Fixkosten in Schlussabrechnung
  • Vertrauensschutz
  • Verwaltungspraxis
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